Streitigkeiten mit den Zollbehörden
Bei der Erbringung dieser Dienstleistung legen die Spezialisten unseres Unternehmens Streitigkeiten mit den Zollbehörden vor Schiedsgericht sowie bei übergeordneten Zollbehörden bei.
Bei der Erbringung dieser Dienstleistung bewerten die Spezialisten unseres Unternehmens
- die Gesetzlichkeit eines Beschlusses (der Untätigkeit) einer Zollbehörde (u.a. zu den Fragen des zuviel gezahlten Zollgebühr oder Zollabgaben und Mwst.),
- Anfechtung eines Beschlusses der Zollbehörde bei den Schiedsgerichten aller Instanzen und/oder bei der übergeordneten Zollbehörde.
Ergebnisse dieser Dienstleistung sind insbesondere
- Aufhebung des Beschlusses der Zollbehörde über nachträgliche Anrechnung der Zollgebühr oder der Mwst., die bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der RF gezahlt wurden (zu zahlen waren),
- Erhalt durch das Importunternehmen nach dem Beschluss des Schiedsgerichts der zuviel gezahlten Zollgebühr und/oder der Mwst. auf das Verrechnungskonto,
- Erhalt durch das Importunternehmen nach dem Beschluss des Schiedsgerichts der zuviel gezahlten Zollgebühr und/oder der Mwst. durch Anrechnung dieser Beträge mit der Leistung festgelegter Zahlungen.