Die juristische Firma "Calangium" ist auf Erbringung juristischer Dienstleistungen sowie Lösung anderer Fragen im Bereich Besteuerung durch professionelle Steuerberater (Steuerrechtsanwälte) spezialisiert.

Steuerliche Streitigkeiten

Durch die Erbringung dieser Dienstleistung legen die Spezialisten unseres Unternehmens steuerliche Streitigkeiten vor den Schiedsgerichten sowie bei den übergeordneten Steuerbehörden bei.

Im Rahmen der Erbringung dieser Dienstleistung nehmen die Mitarbeiter unseres Unternehmens:

  1. bei steuerlicher Prüfung und vor der Beschlussfassung durch die Steuerbehörde:

    • ie Erarbeitung eines Standpunktes für die Amtspersonen Ihres Unternehmens in Zusammenarbeit mit den Prüfern zu den einzelnen Fragen und/oder in Bezug auf einzelne Geschäfte sowie
    • Bewertung der Begründetheit* (siehe Anmerkung) von Protokollen steuerlicher Prüfungen und/oder Handlungen (Untätigkeit) der Steuerbehörden und ihrer Amtspersonen vor. Diese Bewertung kann sowohl allgemein (Beantwortung der Frage: Sind Ansprüche der Steuerbehörden gesetzlich oder nicht) als auch ausführlich (zusammen mit den Schlussfolgerungen über Gesetzlichkeit oder Gesetzwidrigkeit von Ansprüchen der Steuerbehörden wird ihre Begründung mit Hinweisen auf Rechtsvorschriften und Protokolle der Schiedsgerichtspraxis angeführt) sein.
    • Erstellung von Einwänden gegen die Protokolle steuerlicher Prüfungen und ihre Vorlage bei der Steuerbehörde.
    • Behauptung von Einwänden bei den Steuerbehörden bei der Prüfung von Unterlagen steuerlicher Prüfungen zwecks Fassung eines Beschlusses durch die Steuerbehörde unter Berücksichtigung vorgelegter Einwände
  2. nach der Fassung eines Beschlusses durch die Steuerbehörde:

    • Bewertung der Gesetzlichkeit* (siehe Anmerkung) eines Beschlusses der Steuerbehörde.
    • Anfechtung eines Beschlusses der Steuerbehörde vor Schiedsgericht aller Instanzen und/oder bei der übergeordneten Steuerbehörde zwecks Fassung eines Beschlusses durch das Schiedsgericht zu Gunsten des Steuerzahlers.
    • Verhinderung der Einziehung von Geldmitteln ohne Streitverfahren. Hier wird die Sicherstellung der Verhinderung der Einziehung von Geldmitteln ohne Streitverfahren (ausstehende Zahlungen, Bußgeld, Strafe) von den Bankkonten Ihres Unternehmens durch Anrufung des Schiedsgerichts wegen der Aussetzung des angefochtenen Beschlusses der Steuerbehörde und Erhalt eines Beschlusses des Schiedsgerichts über die Aussetzung des Inkrafttretens des angefochtenen Beschlusses gemeint.

Alles oben Aufgezählte bezieht sich gleichermaßen auch auf Anfechtung gesetzwidriger Handlungen oder Untätigkeit der Steuerbehörden insbesondere bei der Nichtvornahme der Anrechnung und/oder Rückzahlung von Steuern durch die Steuerbehörden, Nichtausweisung der anzurechnenden (zurückzuzahlenden) Steuerbeträge auf der Karte "Abrechnungen mit dem Budget", Nichtfassung eines Beschlusses über Verzinsung etc.

Das Ergebnis dieser Dienstleistung ist insbesondere:

Anmerkung: * - die Dienstleistungen "Bewertung der Begründetheit eines Beschlusses der Steuerbehörde" werden in einigen Fällen im Rahmen der Dienstleistung "Kostenlose Bewertung von Ansprüchen der Steuerbehörden (Protokolle der Steuerbehörden)" gesondert erbracht (ausführliche Informationen über die erbrachte Dienstleistung ist an einer entsprechenden Stelle unserer Webseite angeführt).